Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf dem gesamten Burgareal* grundsätzliche verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.
Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutliche Zunahme von nicht angemeldeten Drohnenaufstiegen und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr.
* Das gesamte Burgareal beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen der Hochburg bei Emmendingen inkl. Burghof, Befestigungsanlagen und Auffahrtswege.
Das Überfliegen des Geländes mit unbemannten Luftfahrtsystemen, wie z.B. Drohnen oder Modellhubschraubern bedarf der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung Rastatt und kann von einem Entgelt abhängig gemacht werden.
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